AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme des Angebotes „Digitale Talentkarte“ des Kreissportbund Stade e.V., (nachfolgend „wir“, „uns“) durch gemeinnützige Vereine mit Sitz in Niedersachsen, nachfolgend Verein genannt.

1.2. Sofern der Verein über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, werden nur die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmenden Regelungen Vertragsbestandteil. Dies gilt hingegen nicht für sich widersprechende Regelungen, insbesondere Regelungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

2. Vertragssprache; Vertragstextspeicherung

2.1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2.2. Die AGB sind jederzeit auf der Homepage unter www.digitale-talentkarte.de/agb abrufbar.

3. Vertragsgegenstand; Vertragsschluss

3.1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist die Zurverfügungstellung des Tools „Digitale Talentkarte“. Mit der digitalen Talentkarte können Personen, nachfolgend auch „Nutzer“ genannt, die sich für einen Verein engagieren wollen, dem jeweiligen Verein Informationen über ihre Talente und Fähigkeiten zukommen lassen. Der jeweilige Verein kann die Informationen in eine eigene Datenbank überführen und so unter den Nutzern gezielt Personen für Aufgaben, Ehrenämter und/oder kurzfristige Arbeitseinsätze suchen und finden. Für die Sicherung der auf diesem Weg eingegebenen und übermittelten Daten ist der Verein selbst verantwortlich.

3.2 Ein Vertrag über die Nutzung der digitalen Talentkarte als Verein kommt zustande, indem Sie diese AGB bei Abschluss des Erstellprozesses der digitalen Talentkarte akzeptieren.

3.3. Die Nutzung der digitalen Talentkarte ist kostenfrei.

4. Gewährleistung; Garantien

4.1 Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Da die digitale Talentkarte kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, gelten die Bestimmungen der §§ 327 ff BGB nicht.

4.2 Wir garantieren nicht für die ständige Verfügbarkeit der web-basierten digitalen Talentkarte, da diese durch die Beschaffenheit des Internets nicht garantiert werden kann. Entsprechendes gilt auch für Wartungen, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Abrufbarkeit führen können, sowie für Fälle der Höheren Gewalt.

4.3 Fälle der Höheren Gewalt sind alle Ereignisse oder Umstände, deren Verhinderung nicht in der Macht der Parteien liegen, insbesondere unvermeidbare Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Hurrikane, Krieg, Bürgerkrieg, Embargos, Revolution Streiks und Aussperrungen, Störungen an den Versand-, Transport- und Empfangseinrichtungen, Störungen bei der Stromversorgung, Stromausfall, behördliche Verfügungen, Epidemien, die die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen.

5. Vertragsende

Der Vertrag endet spätestens, wenn der Verein die Einbindung der digitale Talentkarte auf seiner Website entfernt und die Löschung der digitalen Talentkarte per E-Mail an hilfe@digitale-talentkarte.de beantragt.

6. Einbindung der digitalen Talentkarte und Konfiguration

6.1 Der Verein kann die digitale Talentkarte auf seiner eigenen Website über einen IFrame einbinden.

6.2 Dabei kann die Talentkarte im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten bei den Reitern „Fragen“, „Titelseite“, “Technik” und „Design“ konfiguriert werden. Des Weiteren wählt der Verein im Rahmen der Konfiguration aus, an welchem Zielort die von den Verbrauchern eingegebenen Daten bei dem Verein gespeichert werden. Eine Änderung der Konfiguration nach Einbindung der „Digitalen Talentkarte“ ist nicht möglich.

7. Datenschutz

Der Verein ist verpflichtet, die an ihn von den Nutzern übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten sowie einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Kreissportbund Stade e.V. abzuschließen. Der Kreissportbund Stade e.V. speichert die von den Nutzern eingegebenen Daten nicht. Für die Datensicherung ist der jeweilige Verein verantwortlich.

8. Nutzungsrechte

Dem jeweiligen Verein werden an der digitalen Talentkarte nicht-exklusive und nicht – übertragbare Nutzungsrechte zur Einbindung der Talentkarte auf der vereinseigenen Website eingeräumt.

Stand: September 2024